Förderung von Photovoltaikanlagen in NRW
Hier erfahren Sie alles rund um die Förderung von Photovoltaikanlagen in Nordrhein-Westfalen.
Auf einem Blick zusammengefasst
Auch in diesem Jahr bestehen diverse Förderprogramme für Photovoltaikanlagen. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können von den Förderprogrammen der Städte und über KfW ihre Photovoltaikanlage fördern lassen. Dabei gibt es Förderungen die als Zuschuss leistungsbezogen oder leistungsunabhängig als Förderpauschale gezahlt werden. Bei der Installation von Photovoltaikanlagen kann man viel Geld sparen. Gefördert werden Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Mieterstrom-Lösungen (Stand August 2024).
Förderung von Photovoltaikanlagen in nur 3 Schritten
Wir begleiten Sie durch den Förderdschungel und unterstützen Sie für einen reibungslosen Förderablauf.
01
Beratung vor Ort
Um eine Förderung beantragen zu können, müssen spezielle Bedingungen erfüllt sein, dazu zählen Anlagen, die die Bedingungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erfüllen. Unser Installationsbetrieb berät sie gerne persönlich und klärt Ihre offenen Fragen zum Thema Förderung von Photovoltaikanlagen
02
Angebotserstellung
Nach der ausführlichen Beratung durch unser Team folgt die Angebotserstellung. Dafür erhalten Sie eine an Ihre Bedürfnisse und Wünsche angepasstes Angebot, welches für den Förderantrag zwingend erforderlich ist. Häufig ist eine Beauftragung vor Förderzusage nicht zulässig, daher ist hier Vorsicht geboten!
03
Förderantrag
Im letzten Schritt unterstützen wir Sie bei der Beantragung der Förderung von Photovoltaikanlagen. Neben dem Angebot erhalten Sie hierfür alle weiteren benötigten Unterlagen, wie beispielsweise technische Datenblätter sowie Ihre Photovoltaik-Planung. Auch nachdem Förderantrag stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um die Förderung zur Seite.
Überblick der städtischen Förderung von Photovoltaikanlagen in NRW
Köln
Förderung von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden
Das Förderprogramm „Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien – klimafreundliches Wohnen“ der Stadt Köln zielt darauf ab private Photovoltaikanlagen auf Bestandsgebäuden zu fördern. Dabei werden Eigentümer:innen und Mieter:innen in Köln dabei unterstützt, Ihre Immobilien energieeffizient zu gestalten.
Art der Förderung
Zuschuss
Was wird gefördert?
Photovoltaik + Batteriespeicher
Mieterstrom-Lösungen
Förderhöhe
<10 kWp: 300 €/kWp; 10–50 kWp: 250 €/kWp
Batteriespeicher: +250 € pro kWh
- Eigentümer:innen von Wohngebäuden
- Mieter:innen und Pächter:innen bei Wohngebäuden
- Wichtig: Die Beauftragung der Photovoltaikanlage darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen
- Alternativ kann ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden.
- Die Wohngebäude müssen sich im Kölner Stadtgebiet befinden.
- Netzgekoppelte Photovoltaik-Anlagen:
- 300 Euro pro kWp bei Anlagen kleiner 10 kWp
- 250 Euro pro kWp bei Anlagen ab 10 kWp bis 50 kWp
- 250 Euro pro kWh bei Batteriespeichern (maximal die zweifache Leistung der Photovoltaikanlage)
- Mieterstrom-Lösungen:
- bis zu 6.000 Euro maximal
- 50 Prozent der förderfähigen Kosten
- Die Antragsstellung erfolgt über das zentrale Online-Förderportal.
- Eine Antragsstellung durch Dritte ist nicht grundsätzlich nicht statthaft.
- Maßnahmen, deren Durchführung auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruhen, werden nicht gefördert.
- Gerne unterstützen wir Sie als Volteon bei der Antragsstellung.
Rechenbeispiel: Förderung einer privaten Photovoltaikanlage in Köln
Förderhöhe 15 kWp Photovoltaikanlage: 15 kWp x 250 Euro = 3.750 Euro
Förderhöhe 8 kWh Batteriespeicher: 8 kWh x 250 Euro = 2.000 Euro
Gesamtförderhöhe: 5.750 Euro
Zum Förderantrag: Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen
Förderung von Photovoltaikanlagen auf Gewerbeimmobilien
Auch Photovoltaikanlagen auf Dächern von Kölner Gewerbeimmobilien werden gefördert. Das Förderprogramm „Photovoltaik – klimafreundliches Arbeiten“ der Stadt Köln zielt auf den Ausbau von erneuerbarer Energien auf Gewerbeimmobilien ab und soll dadurch den Wirtschaftsstandort Köln stärken. Daher werden Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen beim Schritt in Richtung nachhaltiger Energieerzeugung unterstützt.
Art der Förderung
Zuschuss
Was wird gefördert?
Photovoltaik + Batteriespeicher
Mieterstrom-Lösungen
Förderhöhe
<10 kWp: 300 €/kWp; 10–50 kWp: 250 €/kWp
Batteriespeicher: 250 € pro kWh
- Eigentümer:innen von Gewerbeimmobilien
- Mieter:innen und Pächter:innen bei Gewerbeimmobilien
- Wichtig: Die Beauftragung der Photovoltaikanlage darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen
- Alternativ kann ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden.
- Die Gewerbeimmobilie muss sich im Kölner Stadtgebiet befinden.
- Die Gewerbeimmobilie besteht schon und wird bereits genutzt.
- Netzgekoppelte Photovoltaik-Anlagen:
- 300 Euro pro kWp bei Anlagen kleiner 10 kWp
- 250 Euro pro kWp bei Anlagen ab 10 kWp bis 50 kWp
- 250 Euro pro kWh bei Batteriespeichern (maximal die zweifache Leistung der Photovoltaikanlage)
- Mieterstrom-Lösungen für Bestandgebäude mit mehreren Gewerbe-/Wohneinheiten:
- bis zu 6.000 Euro maximal
- 50 Prozent der förderfähigen Kosten
- Die Antragsstellung erfolgt über das zentrale Online-Förderportal.
- Eine Antragsstellung durch Dritte ist nicht grundsätzlich nicht statthaft.
- Maßnahmen, deren Durchführung auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruhen, werden nicht gefördert.
- Gerne unterstützen wir Sie als Volteon bei der Antragsstellung.
Rechenbeispiel: Förderung einer privaten Photovoltaikanlage in Köln
Förderhöhe 30 kWp Photovoltaikanlage: 30 kWp x 250 Euro = 7.500 Euro
Förderhöhe 15 kWh Batteriespeicher: 15 kWh x 250 Euro = 3.750 Euro
Gesamtförderhöhe: 11.250 Euro
Zum Förderantrag: Photovoltaik – klimafreundliches Arbeiten
Düsseldorf
In Düsseldorf werden durch das Förderprogramm „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf“ neu zu errichtende Photovoltaikanlagen oder deren Erweiterungen auf Neu- sowie Bestandgebäuden mit einer Leistung von bis zu 45 kWp gefördert. Die maximale Förderung liegt bei 10.000€.
In welcher Höhe Ihre Photovoltaikanlage gefördert wird, ist abhängig von der Anlagengröße. Infolge erhalten Photovoltaikanlagen ab 1 kWp eine Grundförderung in Höhe von 1.000€ pauschal. Die Grundförderung entfällt jedoch bei einer Erweiterung der Photovoltaikanlage (Erweiterung innerhalb von 12 Monaten). Ab 1 kWp wird die Photovoltaikanlage leistungsbezogen mit 200€ pro kWp bis einschließlich 45 kWp gefördert.
Zusätzlich zu der Photovoltaikanlage wird auch die Neuinstallation von Batteriespeichersystemen (in Kombination mit einer neu zu errichtenden bzw. der Erweiterung einer PV-Anlage) mit 250€ pro kWh zum Maximalbetrag von 10.000€ gefördert.
Die Integration intelligenter Messtechnik, sogenannter Smart Meter, in Zwei- und Mehrfamilienhäusern wird darüber hinaus mit 40% der förderfähigen Kosten, maximal jedoch mit 4.000€ pro Förderantrag gefördert.
Bei der Installation von integrierter Photovoltaik-Modulen (sog. Indach-Modulen) oder von Fassaden-Lösungen, erhöht sich die Fördergesamtsumme um 20 Prozent.
Art der Förderung
Förderpauschale bzw. Zuschuss
Was wird gefördert?
Photovoltaik + Batteriespeicher
Förderhöhe
Photovoltaik: Grundförderung ab 1 kWp: 1.000 Euro pauschal + zzgl. 200 Euro je kWp, bis maximal 10.000 Euro
Batteriespeicher: 250 Euro pro kWh, bis maximal 10.000 Euro
- Eigentümer:innen von Neu- & Bestandsgebäuden
- Mieter:innen bei Neu- & Bestandsgebäuden
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- für Wohn- und Nicht-Wohngebäude (bspw. Gewerbeimmobilien)
- Wichtig: Die Beauftragung der Photovoltaikanlage darf erst nach Erhalt der Fördernummer erfolgen
- Das Objekt muss sich im Düsseldorfer Stadtgebiet befinden.
- Netzgekoppelte Photovoltaik-Anlagen:
- Grundförderung (ab mind. 1 kWp) 1.000€
- zzgl. 200 Euro pro kWp bis 45 kWp (maximal 10.000€)
- 250 Euro pro kWh bei Batteriespeichern (maximal 10.000€)
- Integration intelligenter Messtechnik (bspw. für Mieterstrom)
- 40% der förderfähigen Kosten bis zum Maximalbetrag von 4.000€
- Die Antragsstellung erfolgt durch den Förderempfänger über das zentrale Online-Förderportal, ausgedruckt beim Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz der Landeshauptstadt Düsseldorf oder per E-Mail eingereicht werden.
- Bauträger als Bevollmächtigte der späteren Eigentümer:innen können auch einen Antrag stellen.
- Eine Antragsstellung durch andere Dritte ist nicht grundsätzlich nicht statthaft.
- Maßnahmen, deren Durchführung auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruhen, werden nicht gefördert.
- Gerne unterstützen wir Sie als Volteon bei der Antragsstellung.
Rechenbeispiel: Förderung einer Photovoltaikanlage in Düsseldorf
Förderhöhe 30 kWp Photovoltaikanlage: 1000€ + 30 kWp x 200 Euro = 7.000 Euro
Förderhöhe 15 kWh Batteriespeicher: 15 kWh x 250 Euro = 3.750 Euro
Gesamtförderhöhe: 10.750 Euro
Zum Förderantrag: „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf“
Bonn
„Solares Bonn“ nennt sich das Förderprogramm der Stadt Bonn, mit dem der Ausbau von Photovoltaikanlagen beschleunigt werden soll. Das Förderprogramm besteht aus diversen Modulen. Die wichtigsten Fördermodule stellen wir euch im Folgenden gerne zusammen:
Für Bestandsgebäude mit bis zu 3 Wohneinheiten wird die Photovoltaikanlage bei einer Dachvollbelegung mit 100 Euro je Kilowattpeak gefördert. Ab 4 Wohneinheiten beträgt die Förderung 300 Euro pro Kilowattpeak. Photovoltaikanlagen auf Nicht-Wohngebäuden werden mit 200 Euro pro kWp gefördert.
Ferner besteht die Möglichkeit der zusätzlichen Förderung von Photovoltaik an Fassaden (300€/kWp), auf denkmalgeschützten Gebäuden (200€/kWp) oder auf Parkplätzen (Solar-Überdachung) bzw. anderen Freiflächen mit 200 Euro je Kilowattpeak. Mieterstrommodelle werden zusätzlich gefördert.
Art der Förderung
Zuschuss
Was wird gefördert?
Photovoltaik + Batteriespeicher
Förderhöhe
max. 300 € pro Kilowattpeak
Alle Details zum Förderprogramm gibt es im Detail hier zu lesen: Solares Bonn
Als Installationsbetrieb unterstützen wir gerne bei der Antragsstellung.
Essen
Im aktualisierten Förderprogramm der Stadt Essen (Stand 01. März 2024) wir die Neuinstallation von Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet unterstützt. Hierfür stehen insgesamt knapp 2,4 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem Ziel verfolgt der Stadtrat die stärkere Nutzung der Sonnenenergie, um die CO2-Emissionen im Stadtgebiet zu reduzieren. Dabei werden private und gewerbliche Bestandsgebäude gleichermaßen berücksichtigt. Mieterstrom-Konzepte werden ebenfalls gefördert. Abweichend zu den obigen Förderprogrammen bietet die Stadt Essen keine gesonderte Förderung von Batteriespeichern.
Die Förderung findet gestaffelt statt: Photovoltaikanlagen mit einer Leistung zwischen 1 und 2 kWp gibt es eine Förderung in Höhe von 500€. Bei einer Photovoltaikanlage zwischen 2 und 5 kWp liegt der Zuschuss bei 750€. Anlagen mit einer Kapazität zwischen 5 bis 10 kWp bekommen einen Zuschuss in Höhe von 1.000€. Eine Förderung mit 100€ pro kWp gilt für Photovoltaikanlagen mit 10 bis 40 kWp. Für Anlagen über 40 kWp gilt ein pauschaler Zuschuss in Höhe von 4.000€.
Art der Förderung
Zuschuss
Was wird gefördert?
Photovoltaik
Förderhöhe
bis zu 4.000 Euro
Rechenbeispiel: Förderung einer Photovoltaikanlage in Essen
Förderhöhe 30 kWp Photovoltaikanlage: 30 kWp x 100 Euro = 3.000 Euro
Förderhöhe 10 kWh Batteriespeicher: 10 kWh x 0 Euro = 0 Euro
Gesamtförderhöhe: 3.000 Euro
Alle Details zum Förderprogramm im Detail sowie den Förderantrag: Solaroffensive Stadt Essen
KfW 270 - Erneuerbare Energien
Förderung von Photovoltaikanlagen durch günstigen KfW-Kredit
Das Förderprogramm der KfW 270 erhalten Sie zinsgünstige Kreditangebote bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben, mit den Sie bis zu 100% Ihrer Investitionskosten decken können. Der KfW-Kredit hat eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren mit individuellen Zinsen, abhängig von Ihrem Standort sowie Hausbank. Für die Rückzahlung ist eine Zeit zwischen 2 bis 20 Jahren vorgeschrieben.
Was wird gefördert?
Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Photovoltaikanlagen (inkl. Batteriespeicher) auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Die Anlagen müssen den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen.
Wer wird gefördert?
- In- und ausländische private Unternehmen
- Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller
- Freiberufler